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Protokolle und Folgeprozesse

Mängel

Mangel und Maßnahme erfassen

Ein Mangel ist einem Objekt (z. B. Wohnung) und oder einem Bereich (z. B. Zimmer) oder Inventar dauerhaft zugeordnet bis dieser gelöscht oder im Bereich Aufgaben erledigt wurde.

Damit bleibt ein einmal erfasster Mangel (z. B. ein Kratzer im Fußboden - Bestand) bei allen erstellten Protokollen (z. B. Einzug, Auszug, Einzug) erhalten und wird fortgeführt bzw. durch den Anwender im Bedarfsfall durch neuere Fotos aktualisiert.

Ein Mangel kann erstellt werden zu:

  • Bereichen und Räumen (z. B. Zimmer)
  • Inventar und Anlagen (z. B. Schrank)
  • Objekt (z. B. Wohnung)

Wird zu einem Bereich, Inventar oder Objekt kein Mangel erstellt wird im Protokoll die betreffende Entität mit der Bezeichnung "in Ordnung" angegeben.

Beispiel Mangel zu einem Raum "Zimmer 1"

Beispiel Mangel zum Objekt - (z. B. Mängel welche das Objekt selbst betreffen z. B. Schlüssel oder Gesamter Zustand)

Beispiel Mangel im Protokoll

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Fotos hinzufügen

Fotos sollten zu einem Mangel hinzugefügt zur besseren Beschreibung des Zustands hinzugefügt werden. Mehr Information zu Fotos erstellen speichern und verwenden.

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Beschreibung

Der Mangel sollte hinreichend beschrieben werden. Die Beschreibung kann auch den Hergang zur Entstehung des Mangels oder Hinweise zur Behebung beinhalten.

Die Eingabe kann durch Tastatur oder über die integrierte Spracherkennung erfolgen (Zugriff auf das Mikrofon des verwendeten Endgeräts muss hierzu freigegeben werden)

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Maßnahme

Neben der Beschreibung des Mangels kann eine Maßnahme zum Umgang mit dem Mangel eingestellt werden. Die Maßnahmen sind

  • keine - Bestandsdokumentation (Default)
  • wird vom Vermieter behoben
  • wird vom Mieter behoben

zu den Auswahlmöglichkeiten "wird vom Vermieter behoben" und "wird vom Mieter behoben" sind weitere Auswahlmöglichkeiten zur Zuordnung der Kosten der Behebung möglich

  • noch zu klären
  • Kosten trägt der Vermieter
  • Kosten trägt der Mieter
TIPP: Die Einstellung "keine - Bestandsdokumentation" lässt den Punkt einer möglichen Behebung z. B. gegenüber dem Vermieter oder dem Mieter offen und kann durch die Parteien entschieden werden.
TIPP: Bei Einzug kann auch die Maßnahme "wird vom Mieter behoben" "Kosten trägt der Vermieter" gewählt werden für den Fall dass der Mieter sich selbständig um die Behebung des Mangels im Auftrag des Protokoll-Erstellers annehmen soll.

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